
„Für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sind ein guter Ausbildungsstand und regelmäßige Weiterbildungen eine zwingende Voraussetzung. Dies muss auch in Pandemie-Zeiten sichergestellt sein“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Johannes Callsen. Allerdings fallen Online-Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule bislang nicht als Bildungsmaßnahmen unter das Weiterbildungsgesetz, das eine Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen vorsieht. Für die Feuerwehrleute, die eine Online-Weiterbildung erhalten, bedeutet dies, dass sie keine Bildungsfreistellung erhalten könnten.
„Ich habe mich deshalb beim für Weiterbildung zuständigen Wirtschaftsministerium in Kiel dafür eingesetzt, dass auch Online-Kurse als Weiterbildung anerkannt werden“, so Callsen. Von dort erhielt er jetzt die Nachricht, dass derzeit eine Anpassung der Bildungsfreistellungs-Verordnung vorbereitet werde. Damit soll unter bestimmten Rahmenbedingungen auch eine Teilnahme an Online-Veranstaltungen unter Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ermöglicht werden. „Dies wäre eine gute Lösung für die Freiwilligen Feuerwehren und ein wichtiges Signal für das Ehrenamt im Brandschutz“, unterstrich Johannes Callsen.
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